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   BVerwG, 29.01.1960 - VII C 201.59   

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BVerwG, 29.01.1960 - VII C 201.59 (https://dejure.org/1960,189)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1960 - VII C 201.59 (https://dejure.org/1960,189)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1960 - VII C 201.59 (https://dejure.org/1960,189)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 136
  • NJW 1960, 1122
  • DVBl 1960, 325
  • DÖV 1960, 630
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Ohne erfolgreiche Ableistung der in der Landesverordnung über die Zweite Prüfung für das Lehramt des Fachlehrers an Grund- und Hauptschulen vom 06.06.1969 (GVBl. S. 133) geregelten Zweiten Prüfung kann somit die Klägerin die für die Einstellung an einer privaten Ersatzschule erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, zumal es anderweitige Ausbildungsstätten im Hinblick auf das Lehrerausbildungsmonopol des Staates in Rheinland-Pfalz nicht gibt (vgl. BVerwGE 10, 136 [140] ).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91

    Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der

    Unter Weltanschauungsschulen sind daher, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, zunächst nur solche Schulen zu verstehen, in denen eine Weltanschauung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG das Gepräge der Schule bestimmt (vgl. zu den Begriffen "Gepräge" bzw. "Prägen" in diesem Zusammenhang: BVerfGE 75, 40, 62; BVerwGE 10, 136, 137 [BVerwG 29.01.1960 - VII C 201/59]; 17, 267, 270 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61]; Jach, DÖV 1990, 506, 513; Maunz, a.a.O., Art. 7 Rn. 12 d; Vogel, RdJB 1989, 299, 306).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Fortgeltung des Reichskonkordates und die Vereinbarkeit der darin vorgesehenen - inhaltlich bestimmten - katholischen Bekenntnisschule mit dem Grundgesetz ausdrücklich bejaht (BVerfGE 6, 309 [339]; ebenso BVerwGE 10, 136 [137] und 17, 267 [269 f.]; Heckel in DÖV 1953 S. 593 ff.; von Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz 2. Auflage S. 288 Erl. V. 4. und S. 298 Erl. VII. 3. zu Art. 7; auch Redelberger räumt in DÖV 1954 S. 108 trotz anderweitiger Bedenken die grundgesetzliche Zulässigkeit der "materiellen" Bekenntnisschule ein).

    Die hier vertretene Auffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1960 - BVerwG VII C 201.59.

    - (BVerwGE 10, 136).

  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61

    Kirchlich eingesegnete Ehe einer Leherin - Fehlen der nach Konkordatsrecht und

    Das aber ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu bejahen (vgl. BVerfGE 6, 309; BVerwGE 6, 101; 10, 136) [BVerwG 28.01.1960 - III C 157/58].

    Der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat - insoweit deutlicher und weitergehend - von Schulen gesprochen, die "von einem Bekenntnis geprägt" und von ihm "durchformt" sind, und hat sie als "mit dem Grundgesetz vereinbar" bezeichnet (BVerwGE 10, 136 [137]); damit ist unzweideutig die Verfassungsmäßigkeit gerade auch der materiellen Bekenntnisschule bejaht, die in Zweifel zu ziehen auch hier kein Anlaß besteht.

  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62

    Rechtsmittel

    Dieser Zusammenhang verbietet es, die Zulassung zu einer Ausbildungsstätte mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer gleichartigen Ausbildung in einem anderen Bundesland zu verweigern (vgl. hierzu BVerwGE 7, 125 [139 f.]; 10, 136 [120]).
  • BVerwG, 07.09.1973 - VII C 2.70

    Zulassung zur Abschlussprüfung für Diplom-Volkswirte ohne Studium der

    Die Erwägungen, aus denen das Bundesverfassungsgericht einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Zulassung zum Studium herleitet, können eine Verpflichtung des Staates, eine solche Prüfung neu zu schaffen, nicht begründen; sie gehen nämlich vom Vorhandenen aus und verbürgen die Teilhabe daran (vgl. BVerfGE 33, 303 [330 f.]) und zeigen damit, daß es auch einen verfassungsrechtlichen Anspruch des Staatsbürgers, neue Prüfungen zu schaffen, nicht geben kann (vgl. hierzu bereits BVerwGE 10, 136 [137]).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 7 B 126.81

    Anspruch evangelischer Kinder auf Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule

    Es ist ferner nicht erkennbar, daß die Berufungsentscheidung abweicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 10, 136 [BVerwG 29.01.1960 - VII C 201/59] und BVerwGE 17, 267 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61].
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 108.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesverwaltungsgericht ständig entschieden, das in Art. 7 Abs. 1 GG verankerte Recht des Staates zur schulischen Erziehung stehe gleichgeordnet neben dem Erziehungsrecht der Eltern; das Recht der Eltern, darüber zu bestimmen, welche Schule ihre Kinder besuchen sollen, sei insbesondere für die öffentlichen Schulen, die in Erfüllung der Schulpflicht zu besuchen seien, eingeschränkt; das Grundgesetz schließe zwar die Schaffung konfessionell gebundener Volksschulen nicht aus, gewähre jedoch dem einzelnen Staatsbürger keinen Rechtsanspruch auf Errichtung einer von seinem Bekenntnis geprägten öffentlichen Schule (Beschlüsse vom 29. Dezember 1958 [DVBl. 1959, 366], vom 13. Dezember 1967 - BVerwG VII B 112.65 - und vom 27. Februar 1970 - BVerwG VII B 40.69 - [DVBl. 1970, 929, 930]; Urteile vom 29. Juni 1957 [BVerwGE 5, 153, 155, 160 [BVerwG 29.06.1957 - II C 105/56]], vom 29. Januar 1960 [BVerwGE 10, 136 f.], vom 31. Januar 1964 [BVerwGE 18, 40, 42 [BVerwG 31.01.1964 - VII C 65/62]], vom 2. Juli 1965 [BVerwGE 21, 289, 292 [BVerwG 02.07.1965 - VII C 47/64]] und vom 13. März 1970 [DVBl. 1970, 929]).
  • BVerwG, 27.02.1970 - VII B 40.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit von

    Auch ist die entscheidungserhebliche Grundfrage durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohl nicht vollständig geklärt (BVerwGE 10, 136; 17, 267 [269]; 10, 38).
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 148.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung von

    In Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat der beschließende Senat ständig entschieden, das in Art. 7 Abs. 1 GG verankerte Recht des Staates zur schulischen Erziehung stehe gleichgeordnet neben dem Erziehungsrecht der Eltern; das Recht der Eltern, darüber zu bestimmen, welche Schule ihre Kinder besuchen sollen, sei insbesondere für die öffentlichen Schulen, die in Erfüllung der Schulpflicht zu besuchen seien, eingeschränkt; das Grundgesetz schließe zwar die Schaffung konfessionell gebundener Volksschulen nicht aus, gewähre jedoch dem einzelnen Staatsbürger keinen Rechtsanspruch auf Errichtung einer von seinem Bekenntnis geprägten öffentlichen Schule (Beschlüsse vom 29. Dezember 1958 [DVBl. 1959, 366], vom 13. Dezember 1967 - BVerwG VII B 112.65 - und vom 27. Februar 1970 - BVerwG VII B 40.69 [DVBl. 1970, 929, 930]; Urteile vom 29. Januar 1960 [BVerwGE 10, 136 f.], vom 31. Januar 1964 [BVerwGE 18, 40, 42], vom 2. Juli 1965 [BVerwGE 21, 289, 292] und vom 13. März 1970 [DVBl. 1970, 929]).
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 3.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung von

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 149.69

    Errichtung von nordrhein- westfälischen Bekenntnis-Hauptschulen -

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 1.70

    Bestimmtheit landesgesetzlicher Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 43.70

    Errichtung von Bekenntnis-Hauptschulen im Gebiet Nordrhein-Westfalens -

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII CB 24.70

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramts i.S.v. § 41 Nr. 4 ZPO i.V.m. § 54

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 2.70

    Bestimmtheit landesgesetzlicher Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 107.70

    Errichtung von öffentlichen Bekenntnis-Hauptschulen - Bestimmtheit einer

  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvR 701/57

    Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer bereits

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 51.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der Errichtung

  • VG Berlin, 22.12.1971 - V A 69.70
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